Förderung nutzen

DigitalPakt 2.0

73 Mio € für Schleswig-Holstein

Nutzen Sie das Budget für nachhaltige Lehrkräfte-Fortbildung.
Wir helfen bei Antrag und Umsetzung.

Kostenlose Förderberatung

Was ist der DigitalPakt 2.0?

Der DigitalPakt Schule 2.0 ist ein Bund-Länder-Programm zur Förderung der digitalen Infrastruktur an Schulen. Nach dem erfolgreichen ersten DigitalPakt (6,5 Mrd. €) wurde das Programm verlängert und erweitert.

Bundesweit stehen 5 Milliarden Euro zur Verfügung (2025-2030). Für Schleswig-Holstein bedeutet das ein Budget von rund 73 Millionen Euro.

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde auf den 1. Januar 2025 vorgezogen – Schulträger können also jetzt schon aktiv werden.

Timeline

2025

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

2026

Offizieller Start DigitalPakt 2.0

2030

Ende der Laufzeit

Was wird gefördert?

Der DigitalPakt 2.0 fördert nicht nur Hardware – auch Software und Fortbildungen sind förderfähig.

Hardware (Tablets, PCs, Displays)
Infrastruktur (WLAN, Netzwerk)
Software & Lizenzen
Fortbildungen
zensation.app
Support & Wartung

Warum ist zensation.app förderfähig?

DSGVO-konform

Deutsche Server, keine US-Dienste. Alle Datenschutz-Anforderungen für Schulen erfüllt.

Bildungszweck

Explizit für Lehrkräfte-Fortbildung entwickelt. Direkter Bezug zum Unterricht.

Qualitätsgesichert

Didaktisch hochwertige Inhalte, entwickelt mit Bildungsexperten.

Dokumentation

Alle Nachweise für Verwendungsnachweis: Zertifikate, Nutzungsberichte, Teilnehmerlisten.

So kommen Sie zur Förderung

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Idee bis zur Umsetzung.

1

Bedarf ermitteln

Welche Schulen brauchen Fortbildung? Wie viele Lehrkräfte? Wir helfen bei der Bedarfsanalyse.

2

Kostenplan erstellen

Wir erstellen ein transparentes Angebot, das als Grundlage für den Förderantrag dient.

3

Antrag stellen

Der Schulträger stellt den Antrag beim Land. Wir unterstützen mit allen nötigen Unterlagen.

4

Umsetzung

Nach Bewilligung starten wir sofort mit dem Onboarding Ihrer Schulen.

Häufige Fragen

Wer kann Fördermittel beantragen?

Antragsberechtigt sind Schulträger (Kommunen, Kreise). Einzelne Schulen können nicht direkt beantragen, aber über ihren Schulträger Mittel erhalten.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote beträgt bis zu 90% der förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 10%.

Sind Fortbildungen wirklich förderfähig?

Ja! Der DigitalPakt 2.0 fördert explizit auch Software, Lizenzen und Fortbildungsmaßnahmen zur Nutzung digitaler Medien im Unterricht.

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

In der Regel 4-8 Wochen. Je besser der Antrag vorbereitet ist, desto schneller die Bearbeitung.

Was wenn das Budget aufgebraucht ist?

Die Mittel werden nach dem "Windhund-Prinzip" vergeben. Frühzeitiges Handeln ist daher empfehlenswert.

Gibt es alternative Förderprogramme?

Ja, z.B. die KI-Förderrichtlinie SH (50-75% Zuschuss) oder DMU (Digitalisierung Mittelstand, 40% Zuschuss).

Alternative Förderprogramme

50-75% Zuschuss

KI-Förderrichtlinie SH

Speziell für KI-bezogene Projekte. Höhere Förderquote, aber fokussiert auf KI-Einsatz.

40% Zuschuss

DMU – Digitalisierung Mittelstand

Für Schulträger als öffentliche Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen nutzbar.

Kostenlose Förderberatung

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Fördermittel für Ihren Schulträger in Frage kommen.

Unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen.