DigitalPakt 2.0
73 Mio € für Schleswig-Holstein
Nutzen Sie das Budget für nachhaltige Lehrkräfte-Fortbildung.
Wir helfen bei Antrag und Umsetzung.
Was ist der DigitalPakt 2.0?
Der DigitalPakt Schule 2.0 ist ein Bund-Länder-Programm zur Förderung der digitalen Infrastruktur an Schulen. Nach dem erfolgreichen ersten DigitalPakt (6,5 Mrd. €) wurde das Programm verlängert und erweitert.
Bundesweit stehen 5 Milliarden Euro zur Verfügung (2025-2030). Für Schleswig-Holstein bedeutet das ein Budget von rund 73 Millionen Euro.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde auf den 1. Januar 2025 vorgezogen – Schulträger können also jetzt schon aktiv werden.
Timeline
2025
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
2026
Offizieller Start DigitalPakt 2.0
2030
Ende der Laufzeit
Was wird gefördert?
Der DigitalPakt 2.0 fördert nicht nur Hardware – auch Software und Fortbildungen sind förderfähig.
Warum ist zensation.app förderfähig?
DSGVO-konform
Deutsche Server, keine US-Dienste. Alle Datenschutz-Anforderungen für Schulen erfüllt.
Bildungszweck
Explizit für Lehrkräfte-Fortbildung entwickelt. Direkter Bezug zum Unterricht.
Qualitätsgesichert
Didaktisch hochwertige Inhalte, entwickelt mit Bildungsexperten.
Dokumentation
Alle Nachweise für Verwendungsnachweis: Zertifikate, Nutzungsberichte, Teilnehmerlisten.
So kommen Sie zur Förderung
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Idee bis zur Umsetzung.
Bedarf ermitteln
Welche Schulen brauchen Fortbildung? Wie viele Lehrkräfte? Wir helfen bei der Bedarfsanalyse.
Kostenplan erstellen
Wir erstellen ein transparentes Angebot, das als Grundlage für den Förderantrag dient.
Antrag stellen
Der Schulträger stellt den Antrag beim Land. Wir unterstützen mit allen nötigen Unterlagen.
Umsetzung
Nach Bewilligung starten wir sofort mit dem Onboarding Ihrer Schulen.
Häufige Fragen
Wer kann Fördermittel beantragen?
Antragsberechtigt sind Schulträger (Kommunen, Kreise). Einzelne Schulen können nicht direkt beantragen, aber über ihren Schulträger Mittel erhalten.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote beträgt bis zu 90% der förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 10%.
Sind Fortbildungen wirklich förderfähig?
Ja! Der DigitalPakt 2.0 fördert explizit auch Software, Lizenzen und Fortbildungsmaßnahmen zur Nutzung digitaler Medien im Unterricht.
Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
In der Regel 4-8 Wochen. Je besser der Antrag vorbereitet ist, desto schneller die Bearbeitung.
Was wenn das Budget aufgebraucht ist?
Die Mittel werden nach dem "Windhund-Prinzip" vergeben. Frühzeitiges Handeln ist daher empfehlenswert.
Gibt es alternative Förderprogramme?
Ja, z.B. die KI-Förderrichtlinie SH (50-75% Zuschuss) oder DMU (Digitalisierung Mittelstand, 40% Zuschuss).
Alternative Förderprogramme
KI-Förderrichtlinie SH
Speziell für KI-bezogene Projekte. Höhere Förderquote, aber fokussiert auf KI-Einsatz.
DMU – Digitalisierung Mittelstand
Für Schulträger als öffentliche Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen nutzbar.
Kostenlose Förderberatung
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Fördermittel für Ihren Schulträger in Frage kommen.
Unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen.